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Wissenswertes zum Thema Führerausweis

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Wer im Straßenverkehr ein Auto führen möchte, benötigt dafür einen Führerausweis. Dabei müssen verschiedene Kurse besucht, Prüfungen erfolgreich bestanden und eine Probezeit hinter sich gebracht werden. Hierbei fallen Kosten für Sehtest, Nothilfekurs, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht, Fahrschullektionen und praktische Fahrprüfung an. Eine Pflicht, Fahrstunden zu besuchen ist allerdings nicht vorgeschrieben. Unterteilt werden dann Auto, Motorrad und andere Fahrzeuge in Führerausweiskategorien. Zur vereinfachten Darstellung werden für die Klassifizierung Buchstaben verwendet.

Der Buchstabe A steht für Motorräder. A1 für solche mit einer Beschränkung von 125 ccm Hubraum und 11 kW, A- für eine Motorleistung von maximal 35 kW und 0,20 kW/kg Leermasse und A alles, was darüber fällt. Jedoch darf Kategorie A erst ab einem Alter von 25 Jahren ausgestellt werden. Am meisten wird die Kategorie B erworben. Motorwagen, aber auch dreirädriger Motorfahrzeuge können bis 3,5 Tonnen und bis zu 8 Sitzplätzen gefahren werden. Ebenso dürfen Anhänger bis 0,75 Tonnen geführt werden, wenn das Gesamtgewicht nicht die 3,5 Tonnen überschreitet. Kombinationen, die nicht in die Kategorie B fallen, werden in BE eingestuft. Größere Motorwagen, deren Gesamtgewicht größer ist, als die genannten 3,5 Tonnen, gehören in die Kategorie C. C beschränkt ebenfalls ein Anhänger von 0,75 Tonnen. Alles, was darüber bewertet wird, ist anschließend in CE zu finden. Ausnahmen sind hier Fahrzeuge, die für den Personentransport gedacht sind. Für derartige Motorwagen gibt es die Kategorie D. Ähnlich wie die Kategorie C gibt es dieselben Unterteilungen für Anhänger. Ein Sonderfall sind nur die Kategorien BPT für den berufsmäßigen Transport und CZV (Chauffeurzulassungsverordnung) für die eine Zusatzprüfung vorgesehen ist. Als weitere Spezialkategorien gelten M, F und G. M ist die Kategorie für Motorfahrräder, die bereits ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden darf. F ist die Klassifizierung für Motorwagen bis 45 km/h unter die vor allem Arbeitsfahrzeuge fallen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Traktoren sind letztendlich Bestandteil der Kategorie G. Allerdings nur bis zur Einschränkung, dass diese die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten dürfen.

Beachten sollte man jedoch, dass zunächst ein Führerausweis auf Probe ausgestellt wird. Um einen unbefristeten Führerausweis zu bekommen, müssen erst drei Jahre vergehen und eine obligatorische Weiterbildung besucht werden. Kommt es innerhalb den drei Jahre zu Widerhandlungen bei denen der Ausweis entzogen wird, wird die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert. War dies nicht der Fall, wird der Ausweis automatisch postalisch zugestellt. Darüber hinaus bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit an, ein neues Foto auf den Ausweis drucken zu lassen. Ein Foto und ein ausgefülltes Formular müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf zugesendet werden. Die darauffolgende Bearbeitungszeit ist aber von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt unterschiedlich.

Auf Seiten, wie von Citys Fahrschule, kann man sich zusätzlich informieren.


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