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Wissenwertes zum Thema Führerausweis

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Voraussetzung, um im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug lenken zu dürfen, ist ein Führerausweis. Der Erwerb ist jedoch an einige Hürden gekoppelt. So werden unterschiedliche Bildungsmaßnahmen, Leistungsnachweise und eine Bewährungsphase vorgegeben. Des Weiteren fallen eine Reihe verschiedener Kosten für Sehtest bis Praxisprüfung an. Autos und Fahrzeuge werden dann noch in mehrere Führerausweisklassen strukturiert, für die wiederum verschiedene Beschränkungen in Alter, Höchstgeschwindigkeit, Gesamtgewicht und Motorleistung gelten. Zum besseren Verständnis werden deshalb Großbuchstaben genutzt, um die Einordnung zu erleichtern.

Im Grunde genommen gibt es vier Hauptkategorien beim Führerausweis. Kategorie A betrifft Motorräder und besteht mit A, A- und A1 aus drei Unterkategorien. A1 limitiert einen Hubraum mit 11 kW und 125 ccm. Die Kategorie A- beschränkt sich auf eine kW-Grenze von 35 kW und einem Anteil von Motorleistung zu Leerraum von 0,20 kW/kg. Alle Motorräder, die anschließend die Grenzen von A- überschreiten gehören in die Unterkategorie A.

Eine ähnliche Aufteilung beinhaltet die Kategorie B, die für dreirädrige Motorfahrzeuge und Motorwagen wie Pkws gilt. Auch hier charakterisieren drei Unterkategorien die Relation zu den beschriebenen Beschränkungen. Dreirädrige Fahrzeuge mit einem Leergewicht unterhalb 0,55 Tonnen kommen in die Kategorie B1. Fahrzeuge, die für maximal acht Personen konzipiert sind und maximal 3,5 Tonnen wiegen und einen Anhänger ziehen, der nicht mehr als 0,75 Tonnen auf die Waage bringt, sind Teil der Unterkategorie B. Jede weitere Fahrzeugkombination fällt danach unter BE.

Was mehr als 3,5 Tonnen schwer ist, kennzeichnen die Kategorien C und D. Allerdings werden diese nicht in drei, sondern in vier Unterkategorien gegliedert. C1 beschreibt ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen beim Zugfahrzeug und einer Maximalgrenze beim Anhänger von 0,75 Tonnen. C1E erhöht die Grenze beim Anhänger, restriktiert allerdings ein Gesamtzuggewicht von 12,0 Tonnen. Im Gegensatz dazu gibt es bei der Unterkategorie C keine Begrenzung beim Zugfahrzeug, nur beim Anhänger von 0,75 Tonnen. Bei CE hingegen sind keinerlei Beschränkungen mehr bei den Fahrzeugkombinationen zu finden.

Gleichermaßen rubriziert ist die Kategorie D, die für den Personentransport steht. Unterkategorien D, DE, D1 und D1E sind vom Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und Anhängergewichts analog zu den Einstufungen der Kategorie C. Der Unterschied ist nur bei der Anzahl der Sitzplätze und im Mindestalter gegeben. Alle Unterkategorien können erst ab einem Alter von 21 Jahren geführt werden. Die Anzahl der Sitzplätze jedoch ist bei D1 und D1E auf maximal 16 Sitzplätze begrenzt. Alles darüber gehört in D und DE.

Neben den Hauptkategorien findet man drei Spezialklassen beim Führerausweis. M ist für Motorfahrräder definiert, F festgesetzt für Motorfahrzeuge mit weniger als 45 km/h und G für forst- und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge bis zu 30 km/h.

Den Führerausweis kann man beispielsweise in der Citys Fahrschule Zürich absolvieren.


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